Amtliche Meldepflicht für das "Schmallenberg-Virus"
(30.03,2012) Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte "Schmallenberg-Virus" eingeführt.
Damit hat die Meldepraxis der Veterinärverwaltung ab sofort die entsprechende Rechtsgrundlage. Die nunmehr amtliche Meldepflicht verpflichtet insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen, alle diagnostizierten Fälle des "Schmallenberg-Virus" zu melden. So können sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen und die Verbreitung beobachten.
Videopodcast der TiHo Hannover zum Schmallenbergvirus:
Professor Dr. Martin Ganter aus der Klinik für kleine Klauentiere hat gemeinsam mit der E-Learning-Beratung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover einen Videopodcast angefertigt, der die bisher bekannten Informationen zu dem neuen Erreger und dem von ihm verursachten Krankheitsbild zusammenfasst.
(Foto: © Barbara J. Litza)
Weiterlesen … Amtliche Meldepflicht für das "Schmallenberg-Virus"