Tierinfo
Wissenswertes rund um das Tier und dessen Haltung
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„Süße Ware, schneller Tod“ – Bundesweite Kampagne gegen den illegalen Welpenhandel
Qualvolle Tiertransporte in Drittländer endlich stoppen!
Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert Tierschutz bei Transporten. Berichte über eklatante Missstände bei Tiertransporten in Länder außerhalb der EU haben bereits 2017 die Öffentlichkeit erschüttert. „Es müssen unverzüglich durchgreifende Maßnahmen, die nachhaltig für die Abstellung der Mängel sorgen, ergriffen werden“, so Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), damals. Er forderte die EU, die Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich die Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer bis auf weiteres zu untersagen.
www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-tiertransport-grenzenlos-102.html
Die aktuelle Reportage „Tiertransport grenzenlos – Leder für Deutschland“ aus der ZDF-Reihe „37°“ thematisiert jetzt erneut die Missstände auf den Transportrouten: z.T. tagelange Wartezeiten in sengender Hitze ohne angemessene Versorgung der Tiere an den Außengrenzen der EU und tierschutzwidrige Transport- und Schlachtbedingungen in den Zielländern. An der katastrophalen Situation hat sich seit der Berichterstattung von 2017 trotz zahlreicher Debatten nichts geändert.
Die BTK fordert:
- Die Abfertigung von Tiertransporten nur dann zu erlauben, wenn vor dem ersten Transport auf einer Route durch eine unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden,
- die unbedingte Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen,
- eine zügige Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt und, sofern Warte-zeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zu kontrollierenden Unterbringungen,
- Transportzeiten grundsätzlich so kurz wie möglich zu halten und Schlachttiere so nah wie möglich am Ort der Erzeugung zu schlachten. Der Transport von lebenden Tieren sollte, wo immer möglich, durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen ersetzt werden.
Pressemeldung der BTK (Bundestierärztekammer) vom 19.02.2020
(Foto: Artem Beliaikin from Pexels)
Das ist doch krank! – „umdenken-tierzuliebe“
Nicht süß, sondern gequält!
West-Nil-Virus in Hamburg nachgewiesen
Bei einer Ende September 2019 in Altona gefundene toten Heckenbraunelle ist das tropische West-Nil-Virus (WNV) nachgewiesen worden. Dieses Virus, das zuerst in Zentralafrika entdeckt wurde, breitet sich - unterstützt durch den Klimawandel - zunehmend nach Norden aus. In Deutschland wurde das WNV im August 2018 bei einem Bergkauz aus Halle a.d.Saale entdeckt, im weiteren Verlauf des Jahres 2018 beliefen sich die amtlich festgestellten Infektionen auf 12 Vögel und 2 Pferde. Das FLI bestätigt für 2019 seit Juli insgesamt 13 Fälle, davon 1 Reitpony und 12 verschiedene Wildvögel. Man vermutet, dass das WNV in heimischen Mückenarten überwintert hat und vermutlich noch mehr Fälle dazukommen werden. Auffallend war, dass vor dem ersten WNV-Fall (2018 und 2019) vermehrt das verwandte Usuntu-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen wurde und es in manchen Regionen zu gehäuften Todesfällen besonders von Amseln kam.
(Foto: Егор Камелев | Pixabay)
Tierärztinnen und Tierärzte am digitalen Pranger
Benutzerportale, die für die Bewertung von Dienstleistungen und auch medizinischen Einrichtungen konzipiert wurden, werden zunehmend missbraucht, indem statt sachlichen Argumenten und Beurteilungen nicht-substanzielle Anschuldigungen vorgebracht werden, die immer häufiger sogar in Gewaltandrohungen gegen Betroffene gipfeln. Durch einfache Vervielfältigung in sozialen Netzwerken entwickeln sich innerhalb kürzester Zeit sogenannte „Shitstorms“.
Unterschätzte Behandlungskosten – Wie soll ich das nur bezahlen?
Die Bundestierärztekammer (BTK) empfiehlt Besitzern von Klein-/Heimtieren eine Tierkrankenversicherung abzuschließen. Präsident der BTK und Kleintierpraktiker, Dr. Uwe Tiedemann, sieht in der Optimierung von Versorgungsleistungen einen engen Zusammenhang mit steigenden Kosten für die Tierhalter. „In meinem Praxisalltag habe ich schon das eine oder andere unangenehme Gespräch mit Tierbesitzern führen müssen, weil sie von den bevorstehenden Kosten für eine nötige Operation ihres Hundes völlig überrascht waren", erzählt Dr. Tiedemann.
Eine Versicherung ist von Vorteil, da unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung Tierhalter vor eine große finanzielle Herausforderung stellen können und so die tierärztliche Versorgung gewährleistet ist. Für die Auswahl einer passenden Tierkrankenversicherung sollte man sich Zeit nehmen, denn natürlich ist das eine sehr individuelle Angelegenheit und die Versicherungen unterscheiden sich oft sehr stark in ihren Leistungsumfängen. Tierärzte beraten unsichere Tierhalter gern und helfen, eine geeignete Lösung für das jeweilige Tier zu finden. Denn Faktoren wie Alter, Rasse, Vorerkrankungen und Haltung spielen eine wichtige Rolle dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.
Was sollte im Versicherungsschutz enthalten sein?
- freie Tierarztwahl
- Therapiefreiheit des Tierarztes
- Durchführung von regelmäßigen Prophylaxemaßnahmen wie Impfungen, Geriatrie Screening und Gesundheitschecks
- Operationen und deren Nachsorge
- Kostenübernahme bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), damit z. B. auch Notfälle und Unfälle abgedeckt sind
- es sollte transparent sein, welche Leistungen und Kriterien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (z. B. Altersgrenze, Erbkrankheiten, chronische Krankheiten, Naturheilverfahren, Operationen)
(BTK 8.8.2019)
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)Vorsicht vor Fälschungen von Tierarzneimitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert (8.2019): Bisher waren Fälschungen im Bereich Tierarzneimittel - anders als bei Humanarzneimitteln - sehr selten. Jetzt kommt es auch bei Tierarzneimitteln gelegentlich zu Meldungen über gefälschte Produkte auf dem Markt. Diese werden in der Regel über das Internet veräußert.
Es ist oft nicht einfach, als Laie Fälschungen zu erkennen, da sie dem Originalpräparat häufig täuschend ähnlich sehen. Fälschungen können anders zusammengesetzt sein als das Originalprodukt, z. B. zu wenig oder keinen Wirkstoff enthalten und somit unwirksam sein. Misstrauisch sollte man werden, wenn die Verpackung und/oder das Arzneimittel anders aussehen als beim bekannten Original. So kann z. B. die Beschriftung nicht in deutscher Sprache sein, die Verpackung kann ungewöhnliche Aufkleber tragen oder das Produkt wird ohne Umverpackung veräußert. Bei verdächtig günstiger Ware oder dubiosen Internetadressen sollte man von einem Kauf lieber Abstand nehmen, da es sich um eine Fälschung handeln könnte.
Tierarzneimittel, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind, dürfen nicht ohne Vorlage eines vom Tierarzt ausgestellten Rezeptes über das Internet gekauft werden, auch wenn sie z. B. durch eine niederländische Webseite angeboten werden! Auch apothekenpflichtige Tierarzneimittel dürfen im Internet nur über zertifizierte Internetapotheken bezogen werden.
Um den Kauf von Fälschungen zu vermeiden, empfiehlt das BVL, Tierarzneimittel nur direkt beim behandelnden Tierarzt, in der Apotheke oder über eine zertifizierte Online-Apotheke zu beziehen. Wenn Sie ein Tierarzneimittel erhalten haben, bei dem Sie glauben, dass es sich um eine Fälschung handelt, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Firma oder die zuständige Landesbehörde. Bei der Suche nach den richtigen Kontaktdaten kann Ihnen das BVL unter folgender E-Mail-Adresse weiterhelfen: 317@bvl.bund.de
Video: Gefälschte Tierarzneimittel
Tierärztliche Verbände fordern Zulassungspflicht für Betäubungsgeräte
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Anleinpflicht in Wäldern, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen und Landschaftsschutzgebieten beachten!
Das bestehende Anleingebot gilt in Wäldern, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen sowie in Landschaftsschutzgebieten. Die Anleinpflichten bestehen in den o.g. Gebieten auch für diejenigen Personen, die Inhaber einer Befreiung von der Anleinpflicht nach dem Hundegesetz sind. Vielfach führt die Missachtung der Leinenpflicht durch Hundehalterinnen und -halter zum Tod von Rehen.
Bei Verstößen gegen Anleingebote in diesen Gebieten handeln Hundehalterinnen und Hundehalter ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. In schwerwiegenden Fällen kann das Reißen von Wildtieren durch einen nicht ausreichend beaufsichtigten Hund auch als Straftat nach dem Tierschutzgesetz geahndet werden. Das Hundegesetz sieht zudem die Möglichkeit der Untersagung der Hundehaltung bei mehrfachen oder einem groben Verstoß gegen das Hundegesetz vor.
Insbesondere in der bald bevorstehenden Setzzeit der Rehkitze sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter gehalten, die Anleinvorschriften für die Wälder und Schutzgebiete genau zu beachten. (20.05.2019)
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Rohmilch: Freund oder Feind?
Die Föderation der Tierärzte Europas (FVE) ist besorgt über einen wachsenden Trend zum Konsum von Rohmilch von Kühen, Ziegen, Schafen oder anderen Tieren in einigen Ländern Europas, ohne Risikokommunikationsstrategie für die Verbraucher. Im Zusammenhang mit dem Grundsatz "Vorbeugen ist besser als heilen" hat die FVE sich mit einer Pressemeldung dahingehend geäußert, dass die Pasteurisierung der Milch wichtig ist, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. (25.09.14) Hier ist die Pressemeldung
(Foto: Hermann & F. Richter | Pixabay)