Tierinfo
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Hunde
Welpen sind keine Schnäppchenware
Urteil zur Beförderungspflicht von Fahrgästen mit Hunden
Verweigert ein Taxifahrer ohne nachvollziebare Gründe die Beförderung von Fahrgästen mit Hund, so verstößt er gegen seine Beförderungspflicht. Die Beförderungsverweigerung rechtfertigt die Verhängung einer Geldbuße. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte einen Taxifahrer zur Zahlung einer Geldbuße von 300,00 €, weil er sich geweigert hatte zwei Männer zu befördern. Diese hatten zwei kleine Hunde mit sich geführt.[...]
Rechtsbeschwerde des Taxifahrers erfolglos
Der Taxifahrer legte gegen die obige Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg eine Rechtsbeschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein. Das Oberlandesgericht verwarf am 25.04.2014 die Rechtsbeschwerde und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Hamburg.
(AG Hamburg, Urteil vom 28.01.2014 - 234 OWi 163/13) Weiterlesen bei "Kostenlose Urteile"
(Foto: Michael Gaida | Pixabay)