Die Tierärztekammer Hamburg

Wofür steht die Tierärztekammer?

Kammerbeitrag

Kammerbeitrag

Die Kammerversammlung vom 08.12.2016 hat folgende Beitragssätze für die verschiedenen Mitgliedsgruppen (§ 2 Beitragsordnung) ab 2017 beschlossen:

Gruppe 1: 265 €/anno (Niedergelassene Tierärztinnen/ Tierärzte)
Gruppe 2: 180 €/anno (Beamtete u. angestellte Tierärztinnen/ Tierärzte)
Gruppe 2: 52 €/anno (Tierärztinnen/ Tierärzte im Ruhestand, ohne Berufsausübung,
Doktorandinnen und Doktoranden, berufsfremd tätige
Tierärztinnen/ Tierärzte)

Notfallpauschale: 46 €/anno pro Praxis.

Die Kammermitglieder sind verpflichtet, binnen eines Monats nach Beginn ihrer Beitragspflicht der Tierärztekammer schriftlich mitzuteilen, welche Tätigkeitsmerkmale der Beitragsordnung auf sie zutreffen.

Der gesamte Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 31. März des Kalenderjahres zu zahlen, die Aufforderung zur Beitragszahlung erfolgt im Deutschen Tierärzteblatt, die Veröffentlichung dient zugleich als Beitragsnachweis. Es gibt keine besonderen Zahlungsaufforderungen bzw. -bestätigungen.
Das Formular mit der Erlaubnis zum Gebühreneinzug per Lastschrift / SEPA können Sie hier herunterladen: SEPA-Formular

Die genaue Definition der Gruppen finden Sie in der Beitragsordnung i.d.F. vom 28.02.2013: BeitrO_2013_TKHH