Die Tierärztekammer Hamburg
Wofür steht die Tierärztekammer?
Anmeldung
Aufnahme in die Kammer
Die Tierärztekammern der Länder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und beruhen auf den jeweiligen Kammergesetzen für die Heilberufe. Danach sind die Kammern gehalten, alle Tierärzte und Tierärztinnen, die in dem betreffenden Land ihren Beruf ausüben oder ihren Wohnsitz haben, zu erfassen und registrieren.
Jede Tierärztin/jeder Tierarzt ist nach den Bestimmungen der Berufsordnung für Tierärzte verpflichtet, sich nach Erhalt der Approbation bei der für ihn zuständigen Tierärztekammer unverzüglich anzumelden.
Zuständig ist die Tierärztekammer, in deren Bereich der/die anmeldepflichtige Tierarzt/Tierärztin seinen/ihren Beruf ausübt oder auszuüben beabsichtigt. Anmeldepflichtig ist in diesem Zusammenhang auch Doktorandentätigkeit. Sofern keine tierärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist die Anmeldung bei der Tierärztekammer erforderlich, in deren Bereich der Hauptwohnsitz des/der anmeldepflichtigen Tierarztes/Tierärztin liegt. Anmeldeformulare können Sie weiter unten runterladen.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung
1. Tierärztekammermeldebogen
2. Formular Art der Tätigkeit
3. Approbationsurkunde (beglaubigt)
4. ggf. Promotionsurkunde (beglaubigt)
5. ggf. Formblatt zur Eintragung der Praxisdaten auf der Webseite
6. ggf. SEPA-Mandat
Füllen Sie bitte den Tierärztekammermeldebogen sowie das Formular über die Art der Tätigkeit aus. Um die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, bitten wir um die Erteilung eines SEPA Mandats für die Einziehung der Kammerbeiträge. Im Falle einer Niederlassung füllen Sie bitte auch den Bogen zur Eintragung der Praxisdaten auf der Webseite der TK Hamburg aus. Diese Formulare können Sie uns per E-Mail zusenden.
Ihre Approbationsurkunde und gegebenenfalls Ihre Promotionsurkunde kann nicht per E-Mail oder als einfache Kopie vorgelegt werden. Bitte schicken Sie die Urkunde per Post an die Geschäftsstelle, entweder als beglaubigte Kopie oder als Original, welches wir Ihnen dann zurücksenden. Oder legen Sie diese während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle vor.
Alle Anmeldeformulare zum Download im PDF-Format
Willkommen in der Hamburger Tierärztekammer
Erlaubnis zum Gebühreneinzug per Lastschrift - SEPA
Für Praxisinhaber:
Formblatt zur Eintragung (oder Änderung) Ihrer Praxisdaten auf der Homepage der TK Hamburg
Tierarztausweis
Einen Tierarztausweis im Scheckkartenformat erhalten Sie für 10 €, ein Foto ist nicht erforderlich.
Bitte richten Sie die Bestellung an die Geschäftsstelle.
Endlich Tierärztin - endlich Tierarzt! Und was kommt jetzt?
Für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger hat die Bundestierärztekammer (BTK) eine hilfreiche Broschüre mit Hinweisen und wichtigen Informationen für den Berufseinstieg erstellt. Diese können Sie hier herunterladen: Endlich Tierärztin, endlich Tierarzt - und was kommt jetzt?